Lehrgänge, Fort- und Ausbildung

Sportjugend Hessen

Alle Fortbildungen auf einen Blick
 

Allgemeine Hinweise

Die Fortbildungsangebote der Sportjugend Hessen richten sich an:

  • Mitarbeiter/innen der Sportvereine und -organisationen, wie z.B. Jugendleiter/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen, Teamer/innen etc.
  • Mitarbeiter/innen in Gremien des Sports, wie z. B. Vorstände, Jugendausschüsse etc.
  • Mitarbeiter/innen aus der Jugendarbeit sowie sport-, sozial- und sonderpädagogischen Berufsfeldern
  • und sport- und bewegungsbegeisterte Menschen.

Alle Fortbildungen richten sich an Behinderte und Nichtbehinderte.

Teilnahmegebühren/Kosten

Die Teilnahmegebühr ist den jeweiligen Veranstaltungsinformationen zu entnehmen.
Für zahlreiche Fortbildungen werden Zuschußmittel verwandt, die unmittelbar für die Arbeit im organisierten Sport in Hessen vorgesehen sind. Deshalb zahlen bei diesen Seminaren Personen, die nicht Mitglied in einem hessischen Sportverein sind, einen etwa 50% höheren Teilnahmebeitrag. (z.B. EUR 35.-/50.-)

Hinweis für Lehrer/innen

Die Sportjugend Hessen ist beim Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) akkreditiert. Lehrer/innen erhalten für Seminare, die fachlich auf die pädagogische Arbeit in der Schule bezogen sind, die entsprechende Dauer in Tagen bestätigt.

Lizenzverlängerung (LV) Übungsleiter/innen, Vereinsmanger/innen

Zur Veränderung der Übungsleiter/innen-Lizenz ist jeweils innerhalb von vier Jahren der Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung erforderlich. Zur Lizenzverlängerung anerkannte Fortbildungen sind wie folgt gekennzeichnet:

ÜL zur Verlängerung der Übungsleiter/innen-Lizenz Breitensport anerkannt.
VM zur Verlängerung der Vereinsmanager/innen-Lizenz anerkannt.

Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, umfassen Tagesveranstaltungen acht Unterrichtseinheiten, zweitätige Veranstaltungen und Wochenendveranstaltungen 16 Unterrichtseinheiten.

Lizenverlängerung (LV) Jugendleiter/innen

Die Jugendleiter/innen-Lizenz ist vier Jahre gültig. Zu ihrer Verlängerung um weitere vier Jahre ist innerhalb dieser Zeit der Nachweis von 16 Unterrichtsstunden Fortbildung erforderlich. Die Sportjugend Hessen bietet spezielle JL-Fortbildungen für die Lizenzverlängerung an, sie sind entsprechend gekennzeichnet. In Einzelfällen können auch weitere Fortbildungen anerkannt werden.

Hinweis:

Inhaber/innen einer Jugendleiter-Card ("JULEICA") erhalten 10 % Ermäßigungen auf alle Fortbildungen, Tagungen und Kongresse der Sportjugend Hessen bei Vorlage einer Kopie der Karte und 20 % Rabatt auf alle Veröffentlichungen.

Reduzierung der Teilnahmegebühr?

Armut trifft auch Menschen, die sich in Jugendarbeit und Sport engagieren. Niemand soll dadurch von der Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der Sportjugend ausgeschlossen sein! Gerne sprechen wir über die Möglichkeit einer Reduzierung der Teilnahmegebühr.
Ansprechpartner: Andreas Roll, Tel. 0 64 41.97 96 12, ARoll@sportjugend-hessen.de

Anmeldung und Information

Die Anmeldung zu unseren Fortbildungen erfolgt bei der jeweils angegebenen Adresse. Zusätzliche Informationen zu der Veranstaltung sind unter der jeweils angegebenen Telefonnummer erhältlich. Es wird gebeten, sich möglichst frühzeitig zu den Seminaren anzumelden. Bei einigen Veranstaltungen ist ein Anmeldeschluß angegeben. Anmeldeschluß für Veranstaltungen in der Sport- und Bildungsstätte Wetzlar ist in der Regel 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.


Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zu einer Fortbildung der Sportjugend Hessen (Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt am Main, Tel. 0 69.67 89 270, Fax 0 69.69 59 01 75) muss schriftlich, per Post, Fax, E-Mail oder als online-Anmeldung über die Homepage der Sportjugend Hessen (www.sportjugend-hessen.de) geschehen. Mit Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Bestätigung der Anmeldung durch die Sportjugend Hessen (i.d.R. innerhalb 14 Tagen) wird der Vertrag verbindlich.

Die Verbindlichkeit des Vertrages erlischt erst durch eine schriftlich mitgeteilte Aufnahme in die Warteliste oder schriftliche Absage der Veranstaltung von Seiten der Sportjugend.

Sie erhalten ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Einladung mit Informationen zum Inhalt, Zeitangaben und einem Anfahrtshinweis zum Veranstaltungsort.

Gebühren und Zahlungsbedingungen

Die Überweisung der Teilnahmegebühr ist bis drei Wochen vor Kursbeginn fällig. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie von dem Veranstalter mit Unterschrift und Stempel versehen quittiert sind.

Geht die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig auf dem angegebenen Konto des Veranstalters ein, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Fortbildung. Es fallen dann weitere Gebühren an (siehe nachfolgende Regelungen "Rücktritt durch Teilnehmer/in").

Rücktritte durch die Teilnehmer/in

Ein Rücktritt von diesem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen.
Wird keine Ersatzperson gestellt, wird eine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Rücktrittsgebühr hängt vom Zeitpunkt des schriftlichen Rücktritts (Eingang beim Veranstalter) und der Höhe des Kurspreises ab.

Die Rücktrittsgebühr beträgt pro Person bei Rücktritt  

  • vom 21. - 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Sportjugend Hessen) 50 % des Kurspreises
  • vom 13. - 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Kurspreises
  • ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Kurspreises bzw. die dem Veranstalter entstandenen Kosten

Rücktritt und Kündigung durch die Sportjugend

Die Sportjugend Hessen kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl bei einem Kurs nicht erreicht wird oder nicht durch die Sportjugend zu verantwortende Umstände eintreten (Höhere Gewalt).

Eine Benachrichtigung über die Absage einer Veranstaltung durch die Sportjugend erfolgt bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ausgenommen in besonderen Fällen Höherer Gewalt.

Versicherungen

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Sportjugend Hessen geschieht auf eigene Gefahr. Für die Dauer der Veranstaltung sind alle Teilnehmer/innen im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht- und Zusatzkrankenversicherung versichert. Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden.

Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der Sportjugend Hessen bleibt auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn die Sportjugend für einen dem/der Teilnehmer/in entstandenen Schaden alleine wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für alle Vertragspartner, ausgenommen Nichtkaufleute, ist als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.

 
 
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