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veröffentlicht am 26.02.2024
Müssen Übungsleiter/innen volljährig sein?
Vielen Sportvereinen fällt es schwer, ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewinnen.
Insbesondere Übungsleiter/innen fehlen vielerorts. Häufig stellt sich die Frage, ob diese Personen immer volljährig sein müssen. Denn mancher 16- bis 18-Jährige hat Freude daran, zum Beispiel eine Kindermannschaft zu betreuen. Das ist auch grundsätzlich erlaubt. Der Nachwuchstrainer oder die Nachwuchstrainerin sollte die geistige und charakterliche Reife mitbringen und vom Verein speziell gefördert werden. Zum Beispiel, indem Sie darauf achten, dass die Jugendlichen die entsprechenden Prüfungen bei den Fachverbänden ablegen und ihre Übungsleiterlizenz machen.
Der Lizenzerwerb ist in der Regel ab 16 Jahren möglich. Für welche Sportart man wie alt sein muss, erfahren Sie in den Zulassungsbestimmungen zu den Übungsleiterlizenzen der entsprechenden Fachverbände.
Die Lizenzierung ist keine Grundvoraussetzung für den Einsatz als Übungsleiter/in.
Der Verein kann allerdings nur seine lizenzierten Übungsleiter ab der Stufe C. bei der jährlichen Förderung melden.
Wie die ARAG Sportversicherung Vereine unterstützt
Wie bei jedem Übungsleiter muss der Vereinsvorstand nach menschlichem Ermessen beurteilen, ob der minderjährige Übungsleiter sich charakterlich für diese Aufgabe eignet. Falls sich herausstellen sollte, dass er oder sie noch nicht so weit war, handelt es sich um ein Auswahlverschulden. Passiert etwas, steht die ARAG Sportversicherung auf der Seite des Vorstandes. Wenn nämlich Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand gerichtet werden, prüft sie den Vorwurf, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche. Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne. E-Mail: vsbfrankfurt(at)arag-sport.de, Telefon: 069/2474394-60
Der Lizenzerwerb ist in der Regel ab 16 Jahren möglich. Für welche Sportart man wie alt sein muss, erfahren Sie in den Zulassungsbestimmungen zu den Übungsleiterlizenzen der entsprechenden Fachverbände.
Die Lizenzierung ist keine Grundvoraussetzung für den Einsatz als Übungsleiter/in.
Der Verein kann allerdings nur seine lizenzierten Übungsleiter ab der Stufe C. bei der jährlichen Förderung melden.
Wie die ARAG Sportversicherung Vereine unterstützt
Wie bei jedem Übungsleiter muss der Vereinsvorstand nach menschlichem Ermessen beurteilen, ob der minderjährige Übungsleiter sich charakterlich für diese Aufgabe eignet. Falls sich herausstellen sollte, dass er oder sie noch nicht so weit war, handelt es sich um ein Auswahlverschulden. Passiert etwas, steht die ARAG Sportversicherung auf der Seite des Vorstandes. Wenn nämlich Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand gerichtet werden, prüft sie den Vorwurf, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und befriedigt berechtigte Ansprüche. Fragen zum Sportversicherungsvertrag und zu den Zusatzversicherungen beantwortet Ihnen das zuständige Versicherungsbüro (Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt) des lsb h jederzeit gerne. E-Mail: vsbfrankfurt(at)arag-sport.de, Telefon: 069/2474394-60