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veröffentlicht am 27.07.2023

Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich

Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zukünftig zur Voraussetzung bei Jugendlizenzen

Wichtige Änderungen im Jugendlizenzbereich


wie bereits der aktuellen Ausgabe Nr. 14 von Sport in Hessen zu entnehmen war, wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zukünftig zur Voraussetzung bei Jugendlizenzen; konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Oktober 2023 vor dem Erwerb bzw. bei der Verlängerung einer Jugendlizenz ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen ist. Hierzu folgende ergänzende Informationen:
Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und die Sportjugend Hessen (SJH) setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt in ihren Strukturen sicherzustellen. Auch das Stufenmodell des DOSB verfolgt dieses Ziel und legt Mindeststandards in der Prävention und Intervention fest, die lsb h und SJH schrittweise seit dem 1. Januar 2022 umsetzen müssen. Aufgrund dieser Vorgabe, aber auch aus eigener Überzeugung, werden bis Ende 2024 alle neun Bereiche, im Jahr 2023 davon drei Stufen, des o. g. Stufenmodells umgesetzt.
Das DOSB-Stufenmodell sieht nun konkret vor, dass alle, die ab Oktober eine Jugendsportlizenz erwerben oder verlängern wollen (z. B. ÜL C Kinder/Jugendliche), künftig vorher ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dieses ist eine Erweiterung des einfachen Führungszeugnisses und enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Personen Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich übernehmen.
Für viele Vereine ist dieses Vorgehen nicht neu; viele Landkreise haben diesen Schritt bereits seit Längerem zur Voraussetzung für ihre Jugendförderung gemacht – auf Grundlage des § 72a SGB VIII, der seit dem 01.01.2012 in Kraft ist. Auch viele Vereine haben die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bereits selbstständig für ihre hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden eingeführt. Andreas Klages Geschäftsführung Tel.: 069 6789-296 Fax: 069 6789-109 aklages@lsbh.de 27. Juli 2023 ISA/AK
Verteiler:
Vorsitzende und Geschäftsstellen der Sportkreise sowie der Verbände und Organisationen mit besonderen Aufgaben
Geschäftsstellen der Verbände Geschäftsstelle Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt am Main
www.landessportbund-hessen.de
Dieser Schritt ist selbstverständlich nicht als Unterstellung eines Pauschalverdachts anzusehen, sondern es geht darum, Risiken zu minimieren: Prävention soll zur gelebten Normalität werden – und gehört ja schon heute zum Selbstverständnis vieler Vereine.
Es ist vorgesehen, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Verein vorgelegt werden muss, in dem die jeweilige Person tätig ist. Uns ist bewusst, dass die Vorgabe eine weitere bürokratische Hürde darstellt, die nicht nur Lizenzinhaber*innen bzw. -anwärter*innen, sondern auch Vereinen Arbeit macht. Wir haben uns daher für eine möglichst praxisnahe Abwicklung der Vorlagepflicht entschieden:
Person A entscheidet sich für eine Übungsleiter-Ausbildung im Bereich Kinder/Jugendliche. Dafür beantragt sie bei der für sie zuständigen Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis. Hierzu benötigt sie ein Bestätigungsschreiben des Vereins, dass sie in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein wird. Das erweiterte Führungszeugnis, das für ehrenamtlich Tätige kostenlos ist, legt A dann ihrem Verein vor, wo im besten Fall zwei Personen vertraulich prüfen, ob das Zeugnis aktuell ist – und vor allem, ob es einschlägige Einträge enthält. Ist das nicht der Fall, bescheinigt der Verein in seinem Befürwortungsschreiben (das ohnehin jeder Anmeldung zur Ausbildung beigefügt werden muss), dass er das erweiterte Führungszeugnis eingesehen hat.
Bis Anfang September 2023 stellt die SJH auf ihrer Homepage kindeswohl-im-sport.de entsprechende Vorlagen und Informationen in der Rubrik „Präventionsmaßnahmen“ zur Verfügung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Personen, die bereits für eine nach September 2023 beginnende Sportjugend-Ausbildung angemeldet sind, die entsprechende Bestätigung ihres Vereins noch nachreichen müssen. Auch bei Lizenzverlängerungen ist dies ab Oktober 2023 der Fall.

Bei Fragen oder Bedarfen der Unterstützung steht das Kindeswohl-Team der Sportjugend Hessen gerne zur Verfügung: Isabelle Schikora, E-Mail: ISchikora@sportjugend-hessen.de, Tel.: 069-67896901
 
 
 
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