Vorstand
Finanzen und Sportförderung
Der lsb h gewährt in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Hochtaunus seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen, Förderungsprogramme, Förderung für Baumaßnahmen, Förderung für langlebige Sportgeräte, gibt es in der Geschäftsstelle des Sportkreises.
Ansprechpartner
Renzo Sechi
Stellvertretender Vorsitzender Finanzen
Telefon: 06172 74354
Mobil: 0151 54813500
E - Mail : finanzen@sk-ht.de
Informationen für die Gewährung von Zuschüssen
Der lsb h und der Sportkreis Hochtaunus gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
- die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht
- die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
- der Nachweis der Gemeinnützigkeit
- die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
- die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
- die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
- die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen!
Förderungsprogramme
- Beschäftigung von Übungsleitern/innen
- Beschäftigung von Jugendleitern/innen
- Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen - Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
- Sondermaßnahmen
- Förderung durch die Sportjugend
- Energiemaßnahmen
- Förderungen durch das Land Hessen
Ab dem 01.07.2024 gelten unsere neuen Richtlinien für Investitionszuschüsse:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Investitionszuschüsse aus dem Vereinsförderungsfonds des lsb h zur Durchführung des Sportbetriebs und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushalts durch Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
- Baumaßnahmen
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.
- Klimaschutz- und Kosteneinsparmaßnahmen in Sportvereinen
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Senkung der Energieverbräuche und der Betriebskosten sowie Sondermaßnahmen zur Erlangung der gesetzlichen Vorgaben.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte
Ziel und Gegenstand ist die Bezuschussung der Anschaffung langlebiger Sport- und Zusatzgeräte, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Gruppen bzw. von mehreren Sportler*innen der Vereine verwendet werden.
Fördermöglichkeiten lsbh
Weitere Informationen finden Sie in unseren Richtlinien für Investitionszuschüsse.